Gemütliche Ausfahrt auf der Route Wiener Neustadt – Bad Erlach – Pitten – Seebenstein – Warth – Haßbach – Penk – Kranichberg – Gloggnitz – Reichenau – Höllental – Kalte Kuchl (nur zwecks Spass, weil der Laden ja zu ist), dann retour über Rohrer Sattel nach Wiener Neustadt.
Bei Zellenbach auf der langen (Fast)Geraden bergab war ich dann etwas zu flott unterwegs und die Rennleitung meinte zu recht, so geht das nicht – soll sein.
Dass der nette Herr Inspektor aber wissen wollte, warum ich da fahre, habe ich dann doch etwas eigenartig empfunden. Ob er das all die Radfahrer auch gefragt hat, die auf der Strecke unterwegs waren? Die sind nämlich mangels Vollvisierhelm das größere Infektionsrisiko hinsichtlich COVID-19. Abgesehen davon habe ich ein nettes Mail vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erhalten, wo dezidiert drin steht, dass Motorrad fahren erlaubt ist. Anbei der komplette Text aus dem Ministerium:
Betreff: Anfrage
Von: „yyy, xxx“
Datum: 02.04.2020, 15:18
An: „‚zzz@gmx.at'“
Sehr geehrter Herr Steve,
Vielen Dank für Ihre Anfrage,
Derzeit sind lediglich folgende Tätigkeiten weiterhin erlaubt:
Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen, Fahrrad oder Motorradfahren) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt. Sportplätze dürfen nicht betreten werden!
Zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse zählen darüber hinaus:
· Zurückkehren zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz
· Umzug, Siedeln
· § 57a Begutachtungen
· Besuch des eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist)
· Besuch der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten
Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert. Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.
Bitte nutzen Sie auch die zur Verfügung stehenden Informationsquellen:
FAQs und allgemeine Information zu Corona (COVID-19): http://www.sozialministerium.at
FAQs und fachliche Information zu Corona (COVID-19): https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bürgerservice Team
Auf den Hinweis, ich hätte ein entsprechendes Schreiben aus dem Ministerium, dass Motorradfahren erlaubt sei, meinte der Herr Inspektor patzig: „Na das wird e die BH (=Bezirkshauptmannschaft, Anm. des Autors) entscheiden.“ Ich glaube nicht, dass das im Falle des Falles die BH entscheiden wird, sondern wenn schon das Ministerium oder eben der OGH.
Quintessenz daraus: Es wäre nett, wenn die zuständigen Stellen, ihre Exekutivbeamten mit etwas besseren Informationen versorgen würden. Vielen Dank im Voraus!
Hallo
Mich hat vor 2 Wochen auch so ein Kappelständer bei der KK aufgehalten und gemeint wir haben Quarantäne. Ich habe Ihm gesagt ich war in ST Aegyd beim Spar einkaufen, darauf er “ das glaube ich nicht „. Als ich Ihn fragte ob er glaubt, dass ich die 3 Paletten Bier die ich in den Koffern hatte, spazieren fahre, wurde er pampig. Ich aber auch, als er er meinte ich soll nach Hause fahren sagte ich Ihm “ ich wäre schon lange zu Hause ( Schwarzau im Gebirge ), wenn er mich nicht aufgehalten hätte“.
Er hat meine Daten aufgeschrieben, soll er wenn er darin Befriedigung findet.
Am Motorradl konnte er nichts aussetzen, denn Pickerl neu, Reifen neu, frisch geputzt etc. Wahrscheinlich war ihm bei dem schönen Wetter einfach nur fad.